Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stubäbodä GmbH · Langrütistrasse 26 · 8840 Einsiedeln
Gültig ab 1. Januar 2026

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Stubäbodä GmbH (nachfolgend Unternehmen), insbesondere für das Verlegen, Renovieren und Schleifen von Parkett, Laminat und Vinyl sowie alle damit verbundenen Arbeiten.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn das Unternehmen diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Ergänzend gelten, soweit anwendbar, die SIA-Normen 118, 251, 252 und 253 sowie die Merkblätter des Schweizerischen Parkettverbands (ISP) und das ABC der Parkettarbeiten.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Offerten und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote verfallen spätestens 30 Tage nach Ausstellungsdatum.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder durch Beginn der Ausführung. Die Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich widerspricht.

2.3 Massangaben, Abbildungen und Musterbeispiele in Offerten sind annäherungsweise Angaben und nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als solche deklariert sind.

2.4 Kalkulationsirrtümer, Preiserhöhungen seitens Lieferanten sowie wesentliche Änderungen der Materialkosten berechtigen das Unternehmen zur Anpassung der vereinbarten Preise.

3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Inbegriffen sind die darin ausdrücklich aufgeführten Arbeiten wie Verlegen, Renovieren oder Schleifen von Parkett, Laminat und Vinyl inkl. zugehöriger Hilfsmaterialien und Nebenarbeiten (z.B. Sockelleisten).

3.2 Nicht im Grundpreis inbegriffen sind insbesondere:

  • Zusätzliche Beratungs- und Planungsleistungen über das übliche Mass hinaus
  • Massnahmen zum Schutz fertiggestellter Flächen nach Abschluss der Arbeiten
  • Mehraufwand durch erschwerте Zugangsverhältnisse oder unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten
  • Überstundenzuschläge und Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit
  • Terminkoordination und verbindliche Terminplanung (Sache der Bauherrschaft)
  • Beschaffung und Sicherstellung des erforderlichen Raumklimas (Luftfeuchtigkeit 45–60%, Raumtemperatur gemäss ISP-Merkblättern)
  • Schutz von Lagerplätzen vor Diebstahl und Vandalismus

3.3 Zusatzarbeiten und Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung werden nach Regieansatz verrechnet.

4. Naturprodukt Holz
4.1 Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur und Format gegenüber Mustern oder Abbildungen sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.

4.2 Farbveränderungen durch thermische Behandlung oder Oberflächenprozesse können leichte Abweichungen aufweisen. Bei Nachbestellungen kann keine Garantie für Farb- und Strukturgleichheit übernommen werden.

4.3 Bei der Verlegung von Bodenbelägen ist ein Materialverschnitt von 3–5% einzukalkulieren. Dieser wird in der Auftragsbestätigung berücksichtigt und bestellt. Übrig gebliebenes Material wird nicht zurückgenommen; die gesamte bestellte Menge wird in Rechnung gestellt.

5. Werkpreis und Vergütung
5.1 Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise in Schweizer Franken, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), welche separat ausgewiesen wird.

5.2 Der Werkpreis basiert auf den in der Auftragsbestätigung angegebenen Mengen und Flächen. Bei wesentlichen Mengenänderungen behält sich das Unternehmen eine Neuberechnung vor.

5.3 Gewährte Rabatte gelten nicht für Regiearbeiten.

5.4 Vereinbarte Pauschalpreise verstehen sich netto und ohne Abzüge.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungskonditionen:

  • 50–100% der Materialkosten als Akontozahlung bei Materialbestellung
  • Restbetrag und Arbeitsaufwand bei Schlussrechnung

6.2 Bei Aufträgen unter CHF 3’000.00 wird in der Regel auf eine Akontorechnung verzichtet.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu begleichen, sofern kein Skonto vereinbart wurde. Nach Ablauf der Zahlungsfrist entfällt ein allfälliger Skontoabzug.

6.4 Bei Zahlungsverzug wird ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 5% p.a. ab Fälligkeitsdatum erhoben. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

6.5 Abzüge jeglicher Art sind nur zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

7. Arbeitsbedingungen auf der Baustelle
7.1 Das Angebot basiert auf folgenden Voraussetzungen: freie Zufahrt und freier Zugang zum Objekt, geeigneter und trockener Lagerplatz, verfügbarer Stromanschluss in Arbeitsnähe sowie ausreichende Parkplätze und Sanitäranlagen. Anfallende Zusatzkosten hierfür werden weitergereicht.

7.2 Das Raumklima (Luftfeuchtigkeit 45–60%, Temperatur gemäss ISP-Merkblättern) muss vor Beginn und während der Arbeiten durch die Bauherrschaft sichergestellt werden. Bei Nichteinhaltung ist das Unternehmen berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen oder den Termin zu verschieben; der entstandene Aufwand wird verrechnet.

7.3 Der Unterlagsboden ist durch die Bauherrschaft auf Eignung zu prüfen. Das Heizprotokoll sowie die Unterlagsbodenzusammensetzung sind dem Unternehmen unaufgefordert zu übergeben.

7.4 Bereits vor Arbeitsbeginn sichtbare Schäden am Objekt werden der Bauherrschaft gemeldet und können dem Unternehmen nachträglich nicht angelastet werden.

7.5 Bei Renovationen in bewohnten Räumen sind Wertgegenstände und Möbel durch die Bauherrschaft zu sichern und abzudecken. Allfälliger Abdeckaufwand durch das Unternehmen wird nach Aufwand verrechnet.

7.6 Bei geölten Oberflächen wird empfohlen, den Boden mindestens 24 Stunden, idealerweise 48 Stunden, nicht zu betreten. Schäden durch zu frühes Betreten liegen in der Verantwortung der Bauherrschaft.

7.7 Staubbildung und Verschmutzungen bei Schleif- und Verlegearbeiten werden auf ein Minimum reduziert und sind kein Reklamationsgrund.

8. Lieferbedingungen
8.1 Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der unterzeichneten Auftragsbestätigung sowie der vereinbarten Akontozahlung. Lieferangaben sind Richtwerte und können um einige Tage variieren.

8.2 Bei Verzögerungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat und die mehr als 10 Tage über den geplanten Termin hinausgehen, werden die entsprechenden Akontozahlungen fällig. Allfällige Lagerkosten beim Unternehmen werden in Rechnung gestellt.

8.3 Bei Bestellungsänderungen beginnt die Lieferfrist neu ab Unterzeichnung der angepassten Auftragsbestätigung. Kann Material nicht mehr storniert werden, wird es geliefert und verrechnet.

8.4 Bei Betriebsstörungen, Materialengpässen, Streik oder höherer Gewalt ist das Unternehmen berechtigt, neue Fristen festzulegen oder ohne Kostenfolgen vom Vertrag zurückzutreten.

9. Abnahme des Werkes
9.1 Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber das Werk in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Unternehmens zu prüfen und schriftlich abzunehmen. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gilt das Werk als abgenommen.

9.2 Ist eine formelle Abnahme nicht möglich, gilt das Werk als abgenommen, sofern keine Mängel innerhalb von 24 Stunden schriftlich gerügt werden.

9.3 Mängel, die die Funktion des Werkes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder zum Zahlungsrückbehalt.

9.4 Mit der Abnahme trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko für Beschädigung und Verlust des Werkes.

10. Mängel und Gewährleistung
10.1 Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt das Werk unter Vorbehalt verdeckter Mängel als mängelfrei genehmigt.

10.2 Die Gewährleistungsfristen richten sich nach SIA-Norm 118:

  • 2 Jahre für offene Mängel
  • 5 Jahre für verdeckte Mängel

10.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Mängel infolge ungeeignetem Unterlagsboden oder fehlerhafter Baukonstruktion
  • Schäden durch falsches Raumklima oder falsche Temperatur nach dem Einbau
  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung, Reinigung oder Pflege
  • Beschädigungen durch Dritte nach der Abnahme
  • Natürliche Farb- und Strukturabweichungen bei Holzprodukten

10.4 Lässt der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens Reparaturen durch Dritte ausführen, erlischt jegliche Gewährleistung.

10.5 Auf ausdrücklichen Wunsch wird nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung ein Garantieschein für 2 Jahre ausgestellt.

11. Haftung
11.1 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die trotz sorgfältiger Ausführung am Bauwerk entstehen, insbesondere nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

11.2 Die Haftung des Unternehmens ist auf den vom Auftraggeber bezahlten Werkpreis begrenzt, maximal jedoch auf CHF 20’000.00, ausser bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11.3 Der Auftraggeber ist für die Einholung allfälliger behördlicher Bewilligungen auf eigene Kosten verantwortlich.

12. Pflege und Nutzung
12.1 Reinigungs- und Pflegehinweise gemäss ISP-Merkblättern oder Herstellerangaben sind verbindlich einzuhalten. Das Unternehmen stellt diese Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung.

12.2 Bei Eigentümer- oder Mieterwechsel sind die Pflege- und Nutzungshinweise weiterzugeben.

12.3 Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder Pflege entstehen.

13. Urheberrecht
13.1 Angebote, Pläne, Zeichnungen und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Nicht verwendete Muster sind innerhalb einer Woche zurückzugeben.

13.2 Bei nicht retournierten Mustern wird pauschal CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

14. Datenschutz
Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
16.1 Diese AGB sowie alle daraus entstehenden Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht.

16.2 Gerichtsstand ist Einsiedeln, Kanton Schwyz.